Bedingungen zur Ueberfahrt
von
Bremen nach Amerika
unter denen
Carl Traub in Bremen

von der Regierung dieser freien Hansestadt seit vielen Jahren, für die Annahme von Auswanderern und für die Expedition der Schiffe, angestellter and beeidigter Schiffsmakler, fortwährend Passagiers annimmt, dieselben prompt befördert, und für Auswanderer-Gesellschaften bündige Contracte abschließt.

Die mancherlei Vortheile, welche unser Platz den nach Amerika auswandernden Deutschen darbietet, werden diese auch ferner veranlassen, Bremen jedem andern Einschiffungsplatze vorzuziehen. Sie finden hier im Laufe des Jahrs eine Menge der schönsten Seeschiffe, die von erfahrenen Capitains geführt werden and besonders zur Passagierfahrt eingerichtet sind. Die Preise der Ueberfahrt sind hier, mit Einschluß der Beköstigung, auch billiger als an jedem andern Orte, und die Auswanderer genießen hier den besonderen Schutz der Regierung, wie solches deren, für das Wohl der Auswanderer erlassene, verschiedene Verordnungen beurkunden.

Durch diese obrigkeitlichen Verordnungen emphiehlt unsere Regierung den Auswanderern wiederholt: sich zu ihrer vohabenden Reise der Vermittlung des hiesigen beeidigten Schiffsmaklers zu bedienen, um nicht durch unbefugte Zwischenhändler, denen jede Annahme von Passagieren bei ernster Strafe untersagt ist, beeinträchtigt zu werden.

Folgende Bedinge und Erläuterungen werden den Auswanderern im Betreff ihrer Ueberfahrt nach Amerika genügende Auskunft geben:

1. Die Tüchtigkeit der Passagier Schiffe wird vor dem Antritte jeder Reise von Sachverständigen untersucht, und einer Commission des hiesigen Senats (als der "wegen der hier anlangenden Auswanderer mit der obrigkeitlichen Leitung und Aufsicht beauftragtern Behörde" nachgewiesen.

2. Reichliche, gesunde und haltbare Lebensmittel, werden den Passagieren für die Dauer der Reise, vom Tage ihrer Ankunft am Seeschiffe bis zu ihren Abgange von Bord desselben, geliefert nämlich täglich, bei hinreichenden Schiffsbrode und reinem Trinkwasser,

Morgens:

Kaffe, nebst Brot und Butters; von letzterer wöchentlich ¾ bis 1 Pfd; später am Vormittage erhält jeder erwachsene Mann ein Glas Branntewein.

Mittags

¾ Pfund gesalzenes Rindfleisch, oder
½ " " Schweinefleisch, oder
1/3 oder ¼ Pfd. Geräucherten Speck;
und dabei in reichlichen Portionen, abwechselnd
graue, grüne und gelben Mehlspeisen, Erbsen, Reis, Kartoffeln, Bohnen, Graupen, Sauer Kohl u.

Abends

Thee oder Kaffee, oder auch vom Mittage Uebriggebliebenes.

Der genannten obrigkeitlichen Behörde wird nachgewiesen, daß die Lebensmittel, nach Anzahl der Passagiers eines jeden Schiffes, für 90 Tage berechnet, angeschafft sind.

Kranke erhalten die ihnen dienlichen Speisen und die erforderliche Medicin.

3. Schlaffstellen finden die Passagiere im Seeschiffe zu ihrer Aufnahme eingericht; doch haben dieselben für Betten oder Matratzen, oder Strohsäcke, mit Kopfkissen und Decken, wie auch für die kleineren Eß-, Trink- und Waschgeräthe, selbst zu sorgen.

Reisegepäck, als: Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, kleine Geräthe ec. werden frachtfrei mitgenommen. Für andere, vorzüglich voluminöse Sachen, und für Waaren wird eine mäßige Ueberfracht bezahlt.

Die Beförderung der Passagiere und ihrer Effekten von Bremen bis zum Seeschiffe geschieht frachtfrei in verdeckten Flußfahrzeugen.

4. Das Passage-Geld wird immer vor Einschiffung der Passagiere an meine damit beauftragten Herren Agenten oder direkt an mich gerichtet. Dasselbe beträgt, für Ueberfahrt und Beköstigung am bord des Seeschiffes:

Im Zwischendecke

Nach Baltimore oder Newyork

für jede Person über 12 Jahre, 8 Pistolen, oder 40 Rthlr. Gold, oder 80 Gulden rhein.,
für jedes Kind von 8 bis 12 Jahren 6 Pistolen, oder 30 Rthlr. Gold, oder 60 Gulden rhein.,
für jedes Kind von 6 bis 8 Jahren 4 Pistolen, oder 20 Rthlr. Gold, oder 40 Gulden rhein.,
für jedes Kind von 1 bis 4 Jahren 2 Pistolen, oder 10 Rthlr. Gold, oder 20 Gulden rhein.,
für jedes Kind bis zu 1 Jahr 1 Pistolen, oder 5 Rthlr. Gold, oder 10 Gulden rhein.,

Nach Neworleans

für jede Person über 12 Jahre, 10 Pistolen, oder 50 Rthlr. Gold, oder 100 Gulden rhein.,
für jedes Kind von 8 bis 12 Jahren 7 ½ Pistolen, oder 37 ½ Rthlr. Gold, oder 75 Gulden rhein.
für jedes Kind von 6 bis 8 Jahren 5 Pistolen, oder 25 Rthlr. Gold, oder 50 Gulden rhein.,
für jedes Kind von 1 bis 4 Jahren 2 ½ Pistolen, oder 12 ½ Rthlr. Gold, oder 25 Gulden rhein.,
für jedes Kind bis zu 1 Jahr 1 ¼ Pistolen, oder 6 ¼ Rthlr. Gold, oder 12 ½ Gulden rhein.

Weil sich jedoch die Schiffseigenthümer immer einen gewissen Durchnittspreis vorbehalten, der sich nach dem Verhältnisse der Anzahl gleichzeitig anwesender Passagierschiffe zu der Menge überzuschiffender Auswanderer reguliert, und sich für Baltimore und Newyork zwischen 30 bis 35 Rthlr. Gold, oder 60 bis 70 gulden rhein.; für Neworleans aber zwischen 37 ½ bis 40 Rthlr. Gold, oder 75 bis 80 gulden rhein. zu stellen pflegt, so haben Familien und Gesellschaften, wenn ihre gesammten Ueberfahrtsgelder, nach obigem Tarife berechnet, den zur Zeit ihrer Beförderung geltenden Durchschnittspreis nicht ereichen, diesen Durchschnittspreis zu zahlen.

Ohne Zahlung des vollen Passagegeldes vor der Einschiffung kann keinem die Uberfahrt verschafft werden.

Das Alter der Kinder wird durch Geburtsscheine erwiesen.

In der Cajüte

worin die Passagiere mit dem Kapitain gleiche Beköstigung theilen, wird gewöhnlich das doppelte des Zwischendecks-Passagegeldes bezahlt. In einzelnen Fällen, namentlich wenn sich mehrere Personen zur Benützung der Cajüte vereinigen, findet dabei indessen auch wohl eine Ermäßigung statt. Die Cajüte-Passagiere sorgen selbst für Betten und für gewohnte Luxus Artikel, z. B. Wein*) ec.

*) Alle gangbare sorten französischer Weine, Rheinweine, Portwein und Madeira, Liqueure und Rum, Branntwein, Essig ec. sind in reichlicher Auswahl, zu billigen Preisen in der Weinhandlung meines Sohnes Emil Traub zu haben, dessen Lager neben meinem Hause ist.

Die genannten Ueberfahrtspreise sind durch hiesige Schiffseigenthümer festgesetzt, sollte aber demohngeachtet in der Folge davon eine Abweichung stattfinden, so bin ich jederzeit im Stande Auswanderern mindestens eben dieselben Vortheile, sowohl in Bezahlung ihrer Passagiergelder, wie auch in jeder andern Hinsicht zu gewähren, als irgend ein anderer unsers Platzes es vermag.

Jeder Passagiere muß mit einem Passe fürs Ausland versehen seyn.

Nach Philadelphia ist selten Schiffsgelegenheit; doch glangt man dahin von Baltimore oder Newyork in Einem Tage für ein paar Dollars.

Nach Neworleans pflegen nur im Frühjahre und Herbst Schiffe expedirt zu werden.

5. Das amerikanishe Kopfgeld "Commutation Money" genannt, welches die Komunne am amerikanischen Landungsplatze erhebt, wird hier, zugleich mit dem Ueberfahrtsgelde, bezahlt, und beträgt z. B. für Newyork, ohne Alters-Unterschied 2 2/3 Rthlr. oder 5 Gulden 20 kr. Rhein, Für Baltimore mit Ausnahme der Kinder unter 5 Jahren 2 Rthlr, oder 4 Gulden rhn.

6. Handgelder, oder Draufgelder-Zahlungen gewähren den Auswanderern den großen Vortheil, daß sie sich dadurch Plätze auf einem solchen Schiffe zeitig sichern, welches gerade zu der Zeit die sie zu ihrer Abreise wählten, expedirt wird, und daß sie an dem Tage, der ihnen von mir zu ihrer Hierkunft aufgegeben wird, sogleich am Bord des Seeschiffes befördert oder in Kost genommen werden

Jeder einzelne Zwischendecks-Passagier zahlt als Handgeld 2 Pistolen; Cajüts-Passagiere das Doppelte; Familien zahlen den 5ten Theil ihrer vollen Passagegelder

Die Scheine über diese, an meine dazu beauftragten auswärtigen Herren Agenten oder an mich geleisteten Zahlungen, werden, bei Berichtigung der Ueberfahrtsgelder, hier von mir in Zahlung angenommen.

Den Auswanderern ist es sehr anzurathen, die Hangelder so zeitig wie möglich zu zahlen, weil die Schiffsplätze durch fortwährende Anmeldungen fast immer schon lange vor der Expedition eines jeden Schiffes belegt werden, und ihnen daher ohne solche Vorauszahlung, zu der ihnen gelegensten Zeit der Abfahrt, auf einem erwählten Schiffe, selten Plätze zur Ueberfahrt verschafft werden können.

Bei Einsendung der Handgelder haben die Auswanderer gefälligst aufzugeben:

  1. Wann sie sich hier zur Einschiffung einfinden können?
  2. Nach welchen amerikanischen Hafen sie zu reisen beabsichtigen? Oder
  3. Ob sie es mir überlassen, die geeignerste Schiffsgelegenheit für sie nach Baltimore oder Newyork oder Neworleans auszuwählen?
  4. Aus wie vielen Personen äber 12 Jahren, und aus wie vielen Kindern bis 12 Jahren ihre Familie oder Gesellschaft besteht? Und
  5. Welches alter ein jedes der Kinder bis zu 12 Jahren hat?

7. Versicherung gegen Seegefahr wird für Passagegelder und Lebensmittel bei den hiesigen Assekuranz Compagnien, zum Besten der Auswanderer, auf Kosten der Schiffseigner, beschafft.*)

*) Lebensversicherungen übernehme ich, als Hauptagent der deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft, bei zeitiger Anmeldung, zu den planmäßigen Prämien, nach dem Altersverhältnisse; wie auch für See- und Clima-Gefahr, zur Reise nach Amerika und zum Aufenthalte deselbst. Auch sind Erbauungsbücher, in Beziehung auf die verschiedenen Situationen der Seefahrt, betitelt: "Anleitung für Seeleute zum gemeinschaftlichen Gottesdienste und zu ihrer besonderen Erbauung am Bord ihrer Schiffe". Das gebundene Exemplar zu einem Gulden, bei mir zu haben (in Commission bei F. G. Heyse in Bremen und durch alle gute Buchhandlungen zu beziehen.)

8. Der Tag der Abfahrt, oder die Zeit der Einschiffung in Bremen, wird den Auswanderern, erfolgter Zahlung ihrer Handgelder, möglichst prompt und bestimmt aufgegeben, damit sie sich hier alsdann ohnfehlbar einfinden. Den Empfang dieser Aufgabe zeigen sie mir mit erster Post an, da ich nach dieser Anzeige erst bestimmt auf ihre Hierkunft am festgesetzten Tage rechnen kann.

9. Diejenigen Passagiere aber, welche sich an dem zu ihrer Hierkunft festgesetzten Tage nicht bei mir einfinden, wie auch diejenigen, welche nicht an dem bestimmten Tage die erforderliche Zahlung leisten, sind ihrer gezahlten Handgelder verlustig, weil zu ihren Gunsten die Expedition der Schiffe nicht verzörgert werden kann.

Auswanderer finden die sie betreffenden hiesigen obrigkeitlichen Verordnungen bir meinen auswärtigen Herren Agenten und bei mir zur einsicht stets bereit; wie auch Aufgaben der von Bremen nach den verschieden amerikanischen Häfen von Zeit zu Zeit Abgehenden Schiffe, so wie derjenigen Schiffe, welche mit Auswanderern glücklich in Amerika angekommen sind. Auch jede andere, die Passagierfahrt betreffende Auskunft werden meine Herrn Agenten, sowohl wie ich, stets gern, auf portofreie Anfrage ertheilen, und auch Briefe nach Amerika befördern, ohne daß die Auswanderer, Jenen wie mir überall für Bemühungen irgend etwas zu zahlen haben.

Bremen am ersten Januar 1835.

Carl Traub, Schiffsmakler
Langstraße, Nro 52

(Auszug aus dem Inteligenzblatt [später Amtsblatt] des Königlich-Bayerischen Regierungsbezirkes Würzberg, 1837, S. 384-387.)